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Speedflying - Neue Gesetzgebung

by geiv1 last modified 05.03.2008 12:55

Für die Ausübung des "Speedflying" hat der SHV neue Weisungen erarbeitet. Das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) hat  diese Weisungen nun genehmigt, womit das neue Gesetz per 1. Januar 2008 in Kraft tritt.

Das "Speedflying-Brevet" ist ein Zusatzmodul zum Gleitschirmbrevet. Das heisst: Das Gleitschirmbrevet ist Voraussetzung für Speedflying! Gleitschirmpiloten können bei einem Speedflying-Instruktor eine Ausbildung zum brevetierten Speedflying-Piloten ablegen. Die praktische und theoretische Ausbildung erfolgt gemäss Kontrollblatt und Richtlinien des SHV. Die abschliessende praktische Prüfung kann direkt beim Instruktor gemacht werden. Diese Regelung gilt ab 01.01.2008.
Für schon praktizierende Speedflying-Piloten (Gleitschirm-Brevet Pflicht!) besteht eine Übergangsfrist bis 01.04.2008, bis zu welcher sie die Ausbildungs-Bestätigung und die Speedflying-Prüfung bei einem Instruktor nachgeholt haben müssen.

Typ: PDFMerkblatt Speedflyer


Foto Speedflying neue ges gr