Speedflying - Neue Gesetzgebung
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Für die Ausübung des "Speedflying" hat der SHV neue Weisungen erarbeitet. Das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) hat diese Weisungen nun genehmigt, womit das neue Gesetz per 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Das "Speedflying-Brevet" ist ein Zusatzmodul zum Gleitschirmbrevet. Das heisst: Das Gleitschirmbrevet ist Voraussetzung für Speedflying! Gleitschirmpiloten können bei einem Speedflying-Instruktor eine Ausbildung zum brevetierten Speedflying-Piloten ablegen. Die praktische und theoretische Ausbildung erfolgt gemäss Kontrollblatt und Richtlinien des SHV. Die abschliessende praktische Prüfung kann direkt beim Instruktor gemacht werden. Diese Regelung gilt ab 01.01.2008. |