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Projekt Progress - Neue Weisungen für Biplacepiloten und Fluglehrer

Der SHV hat die Aus- und Weiterbildung für Biplacepiloten und Fluglehrer grundlegend überarbeitet (Projekt Progress). Das BAZL hat diese Neuerungen gutgeheissen und die Weisungen unterzeichnet. Als Biplace A Pilot wirst du ab 2016 automatisch zum Biplacepilot Stufe 3. Nachfolgend in Kürze was sich für dich als Biplace 3 Pilot ab dem 1.1.2016 ändert:
 
Die bestandene Prüfung Biplace Stufe 3 – gewerblich (vormals Biplace-A) gilt nicht mehr lebenslänglich. Sie muss nach spätestens drei Jahren erneuert werden, ansonsten erfolgt die Rücksetzung auf Stufe 2 - nichtgewerblich. Für die frühzeitige Erneuerung (vor 31.12.2018) müssen:

  • mindestens 50 Doppelsitzerflügen innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer - davon mindestens 10 pro Jahr nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch die Flugscheinkopien erbracht werden, oder
  • ein Doppelsitzer-Wiederholungskurses absolviert werden, oder
  • eine Doppelsitzerprüfung Stufe 1 absolviert werden.

Um nach einer erfolgten Rücksetzung auf Stufe 2, wieder Biplace Stufe 3 zu erlangen, müssen:

  • ein Doppelsitzer-Wiederholungskurs absolviert werden, oder
  • eine Doppelsitzerprüfung Stufe 1 absolviert werden.

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