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Kennzeichnung Hängegleiter auch für ausländische Piloten

Wer in der Schweiz fliegt, benötigt ein Kennzeichen fürs Fluggerät.
Die Schweizer Gesetzgebung zur Kennzeichenpflicht hat sich in jüngster Vergangenheit nicht geändert. Es hat sich allerdings gezeigt, dass insbesondere bei Unfällen die Handhabung der Schweizer Behörden geändert hat. So wurden neu durch die Bundesanwaltschaft auch Piloten mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gebüsst, weil die Nummer auf dem Fluggerät gefehlt hatte. Gemäss den vom SHV bekannten Fällen ist mit einer bedingten Geldstrafe (zu bezahlen im Wiederholungsfall), Verfahrenskosten und einem Strafregistereintrag zu rechnen.

Info SHV

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